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Erneuerung des Hochschulgesetzes von NRW : Datum:

Ende 2018 hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen den Entwurf für ein neues Hochschulgesetz beschlossen. Kommt das Gesetz, geht die Zivilklausel. Was bedeutet das für BNE an den Hochschulen?

Erneuerung des Hochschulgesetzes von NRW

Die Zivilklausel

Das Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen soll erneuert werden. Den Entwurf für das neue Gesetz hat die Landesregierung Ende vergangenen Jahres beschlossen. Bisher gilt in Nordrhein-Westfalen seit 2014 das so genannte Hochschulzukunftsgesetz (HZG NRW) [PDF extern | 1,4 MB] (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei). Hier ist festgelegt, dass es zu den Aufgaben der Hochschulen gehört, zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt beizutragen. Dabei sind sie friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach, heißt es im Gesetz. Diese so genannte Zivilklausel ist im Gesetzesentwurf nicht mehr enthalten.

Zwei Stimmen zum Gesetzesentwurf

Waren Hochschulen also bisher gesetzlich dazu verpflichtet, unter anderem ihre Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung in ihrer Grundordnung festzuschreiben, müssen sie das in Zukunft möglicherweise nicht länger. Damit stellt sich zugleich die Frage, wie BNE in Zukunft an Hochschulen gestärkt werden kann.

Die Deutsche UNESCO-Kommission sprach über den Gesetzesentwurf mit

Torsten Bultmann,

Politischer Geschäftsführer des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi)

Jochen Mohr,

Pressesprecher des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW)

Zu den Interviews

"Für die nachhaltige Entwicklung ebenso wie für das Thema Zivilklausel ist es wichtig, dass die Hochschulen aus sich selbst heraus Lösungen entwickeln und umsetzen"

Lesen Sie hier das Interview mit Jochen Mohr

"Es gibt keine Alternativen zur Zivilklausel. Ihre Beseitigung ist in keinem Fall eine"

Lesen Sie hier das Interview mit Torsten Bultmann